Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Druckerei Krüper & Co. GmbH in Hamburg
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Druckerei Krüper & Co. GmbH, im nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber (d.h. Käufer, Kunden) über die vom Auftragnehmer angebotenen Waren, Dienstleistungen und Leistungen abschließt, gültig. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese als angenommen.
- Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung im Einzelfall widerspricht. Es liegt von Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverständnis mit der Geltung von anderen Geschäftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthält oder auf diese verweist.
- Das Personal des Auftragnehmers ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber bezüglich des Vertrags zu treffen, die von den Bestellformularen des Auftragnehmers (beispielsweise den Eingabemasken im Internet) oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für die Ausführung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich (auch per Fax oder Email) festgehalten werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Angebote in Prospekten, Anzeigen, u.ä. sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgebildete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden.
- Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Zur Rechtswirksamkeit bedürfen Aufträge der schriftlichen, Fax- oder Email-Bestätigung des Auftragnehmers. Die Bestätigung gilt als erteilt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ablehnt. Mit Zahlungseingang, Lastschriftenerteilung, Kontoeinzugserteilung sowie Kreditkartenzahlung gilt ein Auftrag vom Auftraggeber als angenommen. Ohne Zahlungseingang muss innerhalb von 7 Werktagen Einspruch gegen die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers bezüglich des abgeschlossenen Vertrags von Seiten des Auftraggebers eingelegt werden, ansonsten gilt der Vertrag als angenommen.
- Der Zeitpunkt, an dem die Druckdaten dem Auftragnehmer zugehen, ist für die Einhaltung der Frist ausschlaggebend.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bezüglich der Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich (auch per Fax oder Email) niederzulegen.
- Der Auftragnehmer behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.
§ 3 Preise und Preisänderungen
- Die angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.
- Zu den angegebenen Preisen kommen eventuell anfallende sonstige Kosten sowie Kosten für Verpackung und Versand separat hinzu. Dies gilt auch für Selbstabholer.
- Werden vom Auftraggeber Änderungen der angelieferten oder übertragenen Daten oder ähnliche Vorarbeiten veranlasst und vom Auftragnehmer durchgeführt, werden diese nach mündlicher oder schriftlicher Absprache je nach Aufwand dem Auftraggeber in Rechung gestellt.
- Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten können vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbstständig ausgeführt werden, wenn diese Vorarbeiten zur Einhaltung eines Fixtermins beitragen oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegen. Der Berechnung solcher Änderungen liegt ihr jeweiliger zeitlicher Aufwand zu Grunde. Übersteigen die hierdurch entstanden Mehrkosten für den Auftraggeber 30,00 € inkl. Umsatzsteuer, so muss vorab die Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden.
- Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder werden die Druckdaten nicht bis zum vereinbarten Termin geliefert, so kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € inkl. Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer akzeptiert. Storniert der Auftraggeber den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt, so überprüft der Auftragnehmer, ob zu diesem Zeitpunkt eine Stornierung überhaupt noch möglich ist und teilt dies dem Auftraggeber umgehend per Email mit. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen.
§ 4 Widerrufsbelehrung / Kostentragungsvereinbarung
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.
§ 5 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
- Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben Dateiformaten angeliefert werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher schriftlich genehmigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
- Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
§ 6 Lieferung und Leistungszeit
- Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von etwa vier Wochen, sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Der im Online-Auftritt angegebene Liefertermin stellt keinen festen Termin sondern lediglich ein geschätztes Lieferdatum dar, das für den Auftragnehmer als nicht bindend anzusehen ist.
- Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.
- Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers. Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen und kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung über den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird.
- Liegt ein Annahmeverzug von Seiten des Auftraggebers vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Schadensersatz für den ihm entstandenen Schaden zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Verlorengehens der Ware.
§ 7 Periodische Arbeiten
- Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Die Kündigung erfolgt zum Schluss eines Monats.
§ 8 Gefahrenübergang – Versand
- Sobald der vom Auftragnehmer ausgeführte Auftrag an die den Transport übernehmende Person übergeben wurde oder aufgrund der Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass er Versand verzögert wird, geht die Gefahr auf ihn über, sobald seine Ware versandbereit ist.
- Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer erforderlich.
- Die Versandkosten trägt der Auftraggeber.
§ 9 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
- Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer grundsätzlich zur Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware verpflichtet. Eine mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen.
- Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Aufragnehmer erstellt wurden - und dem Endprodukt.
- Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer das Material, entfällt diese Haftung.
- Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
- Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Aufragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen anerkannt.
- Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
- Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.
- Weitergehende Ansprüche von Seiten des Auftraggebers – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Der Aufragnehmer übernimmt für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, keinerlei Haftung. Insbesondere sind von diesem Ausschluss entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers betroffen. Alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Erfüllungsgehilfen und Vertretern des Auftragnehmers verursacht werden, sind ebenfalls in diesem Ausschluss enthalten.
- Für Veränderungen an der gelieferten Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, außer der Auftraggeber kann nachweisen, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ausschlaggebend sind.
- Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können aus rechtlichen Gründen nicht zurückgesandt werden.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für normale Abnutzung.
- Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem Auftragnehmer nur dem Auftraggeber zu.
- Der Auftraggeber kann Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers beruht. Hierfür gelten die in § 10 festgelegten Voraussetzungen.
§ 10 Haftung auf Schadensersatz
- Offensichtliche Sachmängel an der gelieferten Ware müssen vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware beim Auftragnehmer angezeigt werden, ansonsten sind jegliche Schadensersatzansprüche bezüglich des Mangels ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, lediglich für vertragstypische, vorhersehbare Schäden (insbesondere bei Mängeln, Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen).
- Die in § 11(2) genannten Haftungsbeschränkungen sind nicht gültig für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit, wegen garantierter Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produktionsgesetz.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den Auftraggeber vor. Solange die Ware im Eigentum des Auftraggebers ist (= Vorbehaltsware), darf der Auftraggeber diese nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
- Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher) ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
- Verstößt der Auftraggeber gegen den Vertrag – insbesondere bei Zahlungsverzug – hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 12 Zahlung
- Als einzige Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde. Bei Zahlung mittels Lastschrift oder Kreditkarte (nur VISA- und MASTER-Card) wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen. Die anfallenden Bankgebühren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Bezahlung mit Kreditkarte kommt eine Onlinebearbeitungsgebühr von max. 3%, mindestens jedoch 5,95 € inkl. MwSt. hinzu. Für Samstagszustellungen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,74 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.
- Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben. Diese Summe beinhaltet laut §249 Abs. 2 des BGB keine Umsatzsteuer. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz gilt. Unabhängig von der Schadensersatzpauschale wird der geschuldete Betrag in Rechnung gestellt.
- Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung über andere Zahlungsbedingungen.
- Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
- Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen Geldwährungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen Währungen erfolgt immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.
- Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Erst wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt. Bezüglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde und nicht mehr zurückgegeben werden kann.
- Wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, dann ist der Auftraggeber zur Aufrechnung berechtigt. Er ist außerdem auch wegen Gegenansprüchen zur Zurückbehaltung aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
- Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
§ 13 Patente, Urheberrechte und Marken
- Der Auftraggeber und dessen Abnehmer werden vom Auftragnehmer gegenüber Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freigestellt, sofern der Entwurf eines Liefergegenstandes bzw. die gelieferten Daten nicht vom Auftraggeber stammen.
- Die in § 14(1) genannte Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitere Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird. Außerdem muss die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich dem Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen sein.
- Der Auftragnehmer kann sich von den Paragraphen und den dadurch übernommenen Verpflichtungen befreien, wenn er entweder:
- [a] in der Lage ist, die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente etc.) zu beschaffen oder
- [b] für den Auftraggeber einen Ersatz in Form eines geänderten Liefergegenstandes oder Teil davon zur Verfügung stellt, der im Falle eines Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigt.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
- Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierfür ausschließlich der Auftraggeber. Mit seinem Auftrag erklärt der Auftraggeber, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbezüglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 15 Copyright
- Der Auftragnehmer behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten des Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts übertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten über.
- Im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse (z. B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt werden, besteht keine Herausgabepflicht für den Auftragnehmer. Eine Abweichung von dieser Regelung ist möglich, diese Vereinbarungen müssen jedoch schriftlich vereinbart werden.
§ 16 Geheimhaltung
- Die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestellungen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, etwas anderes wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
§ 17 Daten und Auftragsunterlagen
- Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des geschäftlichen Vertrags vom Auftraggeber erhält, werden ausschließlich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmer gespeichert.
- Eine Archivierung der vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen wie Vorlagen, Daten oder Datenträger ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus möglich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer kann für Beschädigungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten (siehe § 19) dar.
- Die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung wird pauschal mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
- Sonstige Auftragsunterlagen sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.
- Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zum Zweck der Datenverarbeitung Daten aus dem Vertragsverhältnis (nach §28 des Bundesschutzgesetzes) vom Auftragnehmer gespeichert werden. Weiter behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Daten, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, an Dritte (z.B. Paketdienst, Versicherung etc.) zu übermitteln.
§ 18 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
- Das Recht der Bundesrepublik Deutschland liegt diesen Geschäftsbedingungen und der ganzen Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu Grunde.
- Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
- Verträge über den internationalen Warenkauf durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen (CISG vom 11.04.1980) gelten nicht.
- Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.
Hamburg, 11.10.2012